Photovoltaik Regelung ab 01.01.2024 0% Steuer auf PV-Module, PV Anlagen und Balkonkraftwerke

Ab dem 01.01.2024 gibt es in Österreich im Bereich der Umsatzsteuer einige Erleichterungen bzw. auch die Möglichkeiten eines „Nullsteuersatzes“. Wenn Sie die Bedingungen für den „Nullsteuersatz“ erfüllen, können Sie ab sofort auch bei uns PV-Anlagen und Balkonkraftwerke zum „Nullsteuersatz“ bestellen.

Ein kurzer Überblick über die Vorteile und Bedingungen

  • Nullsteuersatz für Photovoltaikmodule: Ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 entfällt die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation von Photovoltaikmodulen, sofern die Anlage eine Engpassleistung von maximal 35 kW hat und an oder in der Nähe bestimmter Gebäude betrieben wird, darunter Wohnhäuser, öffentliche Gebäude und Einrichtungen mit gemeinnützigen Zwecken.

  • Wer profitiert: Der Nullsteuersatz gilt für alle, die als Betreiber:innen von Photovoltaikanlagen an qualifizierten Gebäuden agieren. Er umfasst nicht nur den reinen Modulkauf, sondern auch die Installation sowie Nebenleistungen wie Zubehör und spezifische Komponenten (solange diese Produkte oder Leistungen in Kombination mit dem Modulkauf erworben wurden). Für Reparaturen und Planungsarbeiten gelten jedoch separate Steuersätze.

  • Wichtige Anmerkungen: Ein Antrag auf Investitionszuschuss schließt normalerweise den Nullsteuersatz aus, es sei denn, es handelt sich um eine Erweiterung einer vor 2024 betriebenen Anlage mit einer Engpassleistung von höchstens 35 kW. Bitte achten Sie darauf die benötigten Dokumente vorliegen zu haben, um von diesen Vorteilen zu profitieren.

Genauere Informationen zu den Bedingungen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums

Wie kann ich meine Bestellung im Shop umsatzsteuerfrei gestalten?

  1. Einfach am Ende des Bestellprozesses die Zahlart PV Produkte für MwSt. freie Verrechnung auswählen-

  2. Unsere Mitarbeiter:innen schicken Ihnen das vom Ministerium geforderte Bestätigungsformular zu-

  3. Nachdem Sie uns das Formular ausgefüllt zurückgeschickt haben, beginnt der Bezahl- und der Logistikprozess und Sie bekommen eine Rechnung mit dem „Nullsteuersatz“ - Einfacher geht’s nicht!

PV-Steuerbefreiung-Formular